Rhader SPD diktiert das Leitbild im Umgang mit Steingärten?
Rhader SPD diktiert das Leitbild im Umgang mit Steingärten?
Was dürfen wir von der Verbots-SPD als nächstes nach der Meinungsäußerung der Rhader Genossen zu dem Problem durch Schottergärten in Bezug auf das Klima erwarten?
Die Dorstener FDP hat hier eine klare Haltung zu diesem Thema. Solche Formen der Gartengestaltung haben eine negative Auswirkung auf das Mikroklima. An heißen Tagen lassen sich Temperaturen bis zu siebzig Grad in Stein- und Schottergärten messen, was in Zeiten der Klimaveränderung doch niemand ernsthaft will.
Pflanzen hingegen wirken wie eine Klimaanlage und bieten Insekten den dringend benötigen Lebensraum.
Wenn wir also die Bürger auf den wichtigen Weg einer Verbesserung des Klimas und selbst des Kleinstklimas mitnehmen wollen, so kann das sinnvoll nur auf dem Weg der Förderung geschehen. Die Dorstener Liberalen haben eine klare Position, den Bürger in seinen freiheitlichen Rechten so wenig wie möglich einzuschränken. Verbote nur da, wo sie wirklich notwendig sind, aber nicht bei Problemen, die ca. 0,2% der Stadtfläche Dorstens betreffen und damit einen äußerst geringfügigen Einfluss auf das Klima haben.
Eine Erzieherin für einen Kindergarten lernt in ihrem ersten Lehrjahr das Verbote kein besonders sinnvolles Mittel sind bei der Beseitigung von Problemen im Zusammenleben, sondern das die geförderte Einsicht zur Problemlösung weit mehr beiträgt als ein mit Sanktionen belegtes Nein.
Das scheint sich den Rhader Genossen noch nicht zu erschließen. Und wir möchten die tapferen Klimastreiter in Rhade auch noch auf die Landesbauordnung hinweisen, die in §89 Abs.5 sagt:
die Gestaltung der Plätze für bewegliche Abfallbehälter und der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sowie über die Notwendigkeit, Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen; dabei kann bestimmt werden, dass Vorgärten nicht als Arbeitsflächen oder Lagerflächen benutzt werden dürfen.
Dazu gibt es noch eine Gesetzesbegründung der Landesregierung, zu finden unter Landtags Drucksache 17/2166 vom 13.3.2018 Seite 202 in der steht:
§ 89 Absatz 1 Nummer 5 entspricht grundsätzlich § 86 Absatz 1 Nummer 4 BauO 2000, wobei jedoch die Ermächtigung, die „gärtnerische Gestaltung“ von Flächen zu fordern, mit
Rücksicht auf die Änderung des § 8 und die im Übrigen bestehenden bauleitplanerischen Möglichkeiten
entfallen ist.
Dadurch wäre eine verbindliche Gestaltungssatzung von Vorgärten, wie von der SPD gefordert, nicht hinlänglich rechtssicher.
Anreize schaffen zur Akzeptanz, Innovationen fördern! Hierdurch lässt sich ein Umdenken nicht nur bei Haus- und Gartenbesitzern erreichen, sondern auch bei Landschafts- und Gartenbauern, die Stein- und Schottergärten als modern und pflegeleicht präsentieren.